Die Krankenversicherung übernimmt Abklärungen, Behandlungen und Arzneimittelkosten im Falle von Krankheit, Unfall, Entbindungen und Abtreibungen. Dagegen ist sie nur in speziellen Ausnahmefällen für zahnärztliche Behandlungen zuständig. Im Allgemeinen bezahlen Versicherte die in Anspruch genommenen Leistungen zunächst selber und wenden sich dann an den Versicherer zur Erstattung. Spitäler vereinbaren oft eine direkte Abwicklung mit dem Versicherer.
Prämien können vom Versicherer unter Beachtung mehrerer gesetzlichen Restriktion frei festgelegt werden. Folgende Restriktionen schränken die Prämiengestaltung ein: Im Grundsatz gilt eine Einheitsprämie innerhalb der vom Bundesamt für Gesundheit definierten Prämienregionen und den Altersgruppen. Kleine Kantone bestehen aus einer Prämienregion, große Kantone weisen bis zu drei Prämienregionen auf. Zur Zeit existieren 43 Prämienregionen. Die Altersgruppen unterteilen sich in Kinder (bis 18 Jahre), junge Erwachsene (19. bis vollendetes 25. Lebensjahr) und Erwachsene (ab dem 25. Lebensjahr). Die Prämien müssen vom zuständigen Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden. Es werden verschiedene Versicherungsmodelle angeboten, mit denen der Versicherte seine Beiträge reduzieren kann, zum Beispiel (HMO, Hausarzt- und Bonusmodelle). Private Krankenversicherung Vergleich und Geld sparen.